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   OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - I-3 Wx 20/16   

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https://dejure.org/2017,5090
OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - I-3 Wx 20/16 (https://dejure.org/2017,5090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.2017 - I-3 Wx 20/16 (https://dejure.org/2017,5090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 2017 - I-3 Wx 20/16 (https://dejure.org/2017,5090)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Anhörung der Miterben im Verfahren über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Anhörung der Miterben im Verfahren über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Anhörung der Miterben im Verfahren über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Anforderungen an die Anhörung der Miterben im Verfahren über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • AG Neuss - 55N VI 172/02
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - I-3 Wx 20/16

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 464
  • MDR 2017, 465
  • FamRZ 2017, 1272
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen zunächst pflichtwidriger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - 3 Wx 20/16
    Demgegenüber nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben ihrerseits eine mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist, vor allem wenn sie diesem von vornherein keine effektive Chance gegeben haben, sein Amt unter vernünftigen Bedingungen anzutreten und es ordnungsgemäß auszuüben (zu Vorstehendem: BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.11.2016, § 2227 BGB Rdnr. 8 und 16; Staudinger-Reimann, BGB, Neubearb. 2016, § 2227 BGB Rdnr. 1, 4-6, 9, 13 f und 37; MK-Zimmermann, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2227 BGB Rdnr. 7 f und 11; Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - 3 Wx 20/16
    Demgegenüber nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben ihrerseits eine mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist, vor allem wenn sie diesem von vornherein keine effektive Chance gegeben haben, sein Amt unter vernünftigen Bedingungen anzutreten und es ordnungsgemäß auszuüben (zu Vorstehendem: BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.11.2016, § 2227 BGB Rdnr. 8 und 16; Staudinger-Reimann, BGB, Neubearb. 2016, § 2227 BGB Rdnr. 1, 4-6, 9, 13 f und 37; MK-Zimmermann, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2227 BGB Rdnr. 7 f und 11; Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 214/98

    Grobe Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - 3 Wx 20/16
    Demgegenüber nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben ihrerseits eine mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist, vor allem wenn sie diesem von vornherein keine effektive Chance gegeben haben, sein Amt unter vernünftigen Bedingungen anzutreten und es ordnungsgemäß auszuüben (zu Vorstehendem: BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.11.2016, § 2227 BGB Rdnr. 8 und 16; Staudinger-Reimann, BGB, Neubearb. 2016, § 2227 BGB Rdnr. 1, 4-6, 9, 13 f und 37; MK-Zimmermann, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2227 BGB Rdnr. 7 f und 11; Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • BGH, 17.05.2017 - IV ZB 25/16

    Testamentsvollstreckung: Zuweisung der Streitigkeiten über die Entlassung des

    Rechtsfehlerfrei hat das Beschwerdegericht weiter erkannt, dass eine Entlassung des Testamentsvollstreckers auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht zwingend zu erfolgen hat, sondern zu prüfen ist, ob überwiegende Gründe für sein Verbleiben im Amt sprechen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2017 - I-3 Wx 20/16, juris Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - 3 Wx 10/18

    Voraussetzungen der Entlassung des Testamentsvollstreckers auf Antrag eines

    Anhand welcher Maßstäbe im einzelnen die Frage der Entlassung aus seiner Sicht zu beurteilen ist, hat der Senat neuerdings in seinem Beschluss vom 10. Februar 2017 in Sachen I-3 Wx 20/16 näher dargelegt; an diesen Grundsätzen hält er nach Überprüfung fest, dies umso mehr, als zwischenzeitlich der Bundesgerichtshof die vorstehende Entscheidung zitiert hat, ohne sich von deren Standpunkt zu distanzieren (in: NJW 2017, 2112 ff - juris-Version Rdnr. 25).
  • OLG Hamm, 15.06.2021 - 10 W 35/21

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; wichtiger Grund

    Auf der anderen Seite können nur solche Umstände Berücksichtigung finden, die zu einer ernstlichen Gefährdung der Interessen und Rechte der Erben führen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2017, I-3 Wx 20/16, FamRZ 2017, 1272 ff., m. w. N, zitiert nach juris).
  • AG Duisburg, 04.04.2022 - 12 VI 246/21
    Zudem nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben, wie hier der Fall, ihrerseits mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2017, I-3 Wx 20/16).
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